Die französische Gewerkschaft CGT hat nach Gesprächen mit Premierminister Sébastien Lecornu am 21. Oktober zu einer breiten Streikmobilisierung am 5. November aufgerufen. Sie fordert betriebliche Versammlungen, um die Ausweitung des Arbeitskampfs zu beschließen. In ihrer Erklärung kritisiert sie, die Regierung habe auf die sozialen Forderungen keine ausreichenden Antworten gegeben. Streit um Löhne und öffentliche Dienste Die CGT verlangt höhere Einkommen sowie zusätzliche Mittel für öffentliche Dienstleistungen. Sie stellt den Aufruf in den Zusammenhang hoher Lebenshaltungskosten und der Proteste vom 17. Oktober. Gewalt und Sachbeschädigungen hat die Gewerkschaft in der Erklärung verurteilt und zu friedlichen Demonstrationen aufgerufen. Für Samstag, den 24. Oktober, will sie dort Unterstützung anbieten, wo sichere Demonstrationen organisiert werden können. Reuters berichtet zugleich über einen geplanten größeren Aufzug der Gelbwesten-Bewegung in Paris und über Mobilisierung von Schüler- und Studentengruppen. Regierung betont Sicherheit und Demonstrationsrecht Lecornu empfing nach Angaben des französischen Parlamentssenders LCP die fünf repräsentativen Gewerkschaftsbünde. In seinem zuvor übermittelten Schreiben verwies er auf die Notwendigkeit, die Freiheit zu demonstrieren zu sichern, und auf inakzeptable Gewalttaten, die dieses Recht untergrüben. Die Positionen unterscheiden sich damit sowohl bei den sozialen Antworten als auch beim Umgang mit den Ausschreitungen. Die CGT kritisiert außerdem den Polizeieinsatz; die Regierung stellt die Sicherung der öffentlichen Ordnung in den Vordergrund. Aus den Gewalttaten einzelner Beteiligter lässt sich keine pauschale Aussage über alle Demonstrierenden ableiten. Beteiligung und Folgen noch nicht bekannt Deutschlandfunk und ORF berichteten am 21. Oktober über den erneuten Streikaufruf. Die Teilnahme an den angekündigten Aktionen und ihre Auswirkungen auf Verkehr oder Dienstleistungen lassen sich bislang nicht verlässlich beziffern. Die Termine bezeichnen angekündigte Mobilisierungen. Weder ein bereits laufender landesweiter Generalstreik noch ein feststehender Umfang der Arbeitsniederlegungen ist damit belegt.