Pentagon kündigt Livestream von Hasans Hinrichtung an – Trump hält Entscheidung offen Das US-Verteidigungsministerium hat angekündigt, die für den 3. Dezember 2026 angesetzte Hinrichtung von Nidal Malik Hasan durch ein Erschießungskommando live im Internet zu übertragen. Präsident Donald Trump erklärte am 10. Oktober jedoch, über die öffentliche Ausstrahlung selbst entscheiden zu wollen. Zum Recherchestand vom 11. Oktober 2026 hat die Hinrichtung noch nicht stattgefunden. Die Liveübertragung ist daher angekündigt, aber nicht endgültig gesichert. Was Pentagon und Regierung erklärten Verteidigungsminister Pete Hegseth kündigte eine öffentlich zugängliche Exekution an. Das Pentagon bestätigte gegenüber dem texanischen Sender KWTX am 8. Oktober den Plan einer Liveübertragung. Konkrete technische Einzelheiten nannte das Ministerium nicht. Trump erklärte am 10. Oktober gegenüber Journalisten, er werde über die Übertragung entscheiden; als mögliches Argument nannte er Abschreckung. Ob eine Übertragung tatsächlich Straftaten verhindert, ist mit diesen Aussagen nicht nachgewiesen. Tat und Verfahren Hasan, ein damaliger Major und Psychiater der US-Armee, erschoss am 5. November 2009 auf dem Stützpunkt Fort Hood in Texas 13 Menschen und verletzte 32 weitere. Er räumte ein, der Schütze gewesen zu sein, und nannte religiöse und politische Motive. Ein Militärgericht verurteilte ihn am 28. August 2013 zum Tode. Die Armee meldete am 7. Oktober 2026, Trump habe die Strafe am 2. Oktober genehmigt und der amtierende Heeresminister Adam Telle die Vollstreckung am 6. Oktober für den 3. Dezember um 13 Uhr Ortszeit angesetzt. Die Armee erklärte zudem, der Oberste Gerichtshof habe eine Überprüfung am 31. März 2025 abgelehnt. Widerspruch bei den Schuldsprüchen Die offizielle Armeemitteilung vom 7. Oktober 2026 spricht von 42 Schuldsprüchen. Zwei zeitnahe amtliche Veröffentlichungen von 2013 nennen dagegen 13 Fälle vorsätzlichen Mordes und 32 Fälle versuchten vorsätzlichen Mordes, zusammen 45. Dass die beiden Veröffentlichungen unterschiedliche Zahlen nennen, ist belegt; eine gesicherte Erklärung dafür liegt nicht vor. Für die konkrete Aufschlüsselung werden daher die ursprünglichen Gerichtsangaben verwendet, ohne die abweichende neuere Zahl zu verschweigen. Politische und gesellschaftliche Reaktionen Kritik kommt aus beiden großen US-Parteien. Der demokratische Abgeordnete Adam Smith wandte sich gegen eine Übertragung als öffentliches Spektakel. Medienberichte dokumentieren auch Einwände republikanischer Politiker. Diese Einzelstimmen erlauben keine pauschale Aussage über die Haltung aller Republikaner oder Demokraten. Der Überlebende Alonzo Lunsford sagte ABC News, er wolle persönlich bei der Hinrichtung anwesend sein. Zugleich äußerte er Vorbehalte gegen eine uneingeschränkte öffentliche Übertragung. Weitere Überlebende reagierten unterschiedlich; eine gemeinsame Haltung aller Betroffenen ist nicht belegt. Menschenrechte und Rechtslage Amnesty International Australia kritisierte sowohl die Todesstrafe als auch die geplante öffentliche Übertragung. Nach Berichten der Deutschen Welle und anderer Medien erklärte das UN-Menschenrechtsbüro, eine Liveausstrahlung komme einer öffentlichen Hinrichtung gleich und sei menschenrechtlich unzulässig. Das ist die dokumentierte Rechtsauffassung der Institution, nicht ein rechtskräftiges Urteil eines US-Gerichts über dieses Vorhaben. Die Militärvorschrift Army Regulation 190-55 regelt Hinrichtungen und den Zugang von Zeugen. Ob für einen offenen weltweiten Livestream zusätzliche Genehmigungen erforderlich sind und wie mögliche Beschränkungen durchgesetzt würden, ist anhand der vorliegenden Quellen nicht abschließend geklärt. Zu den ethischen Fragen zählen der Schutz von Angehörigen, der Zugang Minderjähriger und die mögliche Weiterverwendung der Aufnahmen. Internationale Einordnung und offene Fragen Die Deutsche Welle und Al Jazeera berichteten über die Ankündigung und deren rechtliche beziehungsweise menschenrechtliche Folgen. Die geografische Herkunft eines Mediums ist keine eigenständige politische Position. Eine ausreichend dokumentierte spezifisch östliche Gegen- oder Unterstützerperspektive wurde nicht festgestellt. Offen bleiben insbesondere Trumps endgültige Entscheidung, konkrete Streaming-Regeln, mögliche gerichtliche Schritte und die Erklärung der widersprüchlichen Anklagezahlen. Bis zu einer verbindlichen Entscheidung ist der Livestream als Plan und nicht als bereits vollzogene oder unwiderruflich beschlossene Maßnahme zu beschreiben.