Der US Supreme Court hat am 21. Oktober 2026 einen Eilantrag der Regierung von Präsident Donald Trump im Verfahren gegen Alishea S. Kingdom und weitere Kläger abgelehnt. Das geht aus der veröffentlichten Anordnung im Verfahren 26A416 hervor. Die Richter Clarence Thomas und Samuel Alito hätten dem Antrag stattgegeben. Untergerichtliche Anordnung bleibt vorerst wirksam Die Regierung wollte nach übereinstimmenden Berichten von Reuters und Associated Press erreichen, dass Einschränkungen der geschlechtsangleichenden medizinischen Versorgung in Bundesgefängnissen sofort umgesetzt werden können. Die Ablehnung belässt die gerichtliche Blockade dieser Politik zunächst in Kraft, während der Rechtsstreit weitergeht. Der Beschluss enthält keine Begründung. Er entscheidet über die beantragte Aussetzung einer untergerichtlichen Anordnung und ist kein abschließendes Urteil über die Rechtmäßigkeit aller betroffenen Behandlungen oder der gesamten Regierungspolitik. Streit um Versorgung und Gefängnisverwaltung Die geplante Politik würde nach dem AP-Bericht Operationen stoppen, Hormonbehandlungen zurückfahren und weitere geschlechtsbezogene Anpassungen einschränken. Psychische Betreuung sollte weiter angeboten werden. Bundesrichter Royce Lamberth hatte angeordnet, die Behandlungen fortzuführen. Die Regierung begründet ihren Kurs in einem beim Supreme Court eingereichten Schriftsatz mit ihrer Bewertung medizinischer Notwendigkeit sowie Sicherheits- und Verwaltungsinteressen. Diese Darstellung ist die Position einer Prozesspartei; die heutige Anordnung bestätigt ihre medizinischen Annahmen nicht. Die Anwälte der klagenden Gefangenen warnen dagegen vor körperlichen und psychischen Folgen eines Behandlungsabbruchs. Nach dem AP-Bericht bestreiten sie, dass die Regierung Sicherheitsprobleme durch langjährig verabreichte Hormontherapien ausreichend belegt habe. Was die Entscheidung offenlässt Bestätigt sind die Ablehnung des Eilantrags und die dokumentierte abweichende Haltung zweier Richter. Wann und mit welchem Ergebnis das zugrunde liegende Verfahren endet, bleibt offen. Aus der knappen Anordnung lässt sich keine weitergehende Begründung der Gerichtsmehrheit ableiten.